Rechtsprechung
BGH, 04.04.1968 - II ZR 170/65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Freiwerden der Versicherung von der Schadendeckungspflicht wegen Versäumung der Klagefrist durch den Versicherungsnehmer - Setzen einer Ausschlussfrist gegenüber dem Versicherungsnehmer - Relevanz eines Haftungsverzichts des Verletzten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1968, 589
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.05.1957 - II ZR 132/56
Umfang der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Versicherer
Auszug aus BGH, 04.04.1968 - II ZR 170/65
Damit genügte das Schreiben, das im übrigen deutlich genug auf den drohenden Anspruchsverlust hinwies (vgl. BGHZ 24, 308, 316) [BGH 27.05.1957 - II ZR 132/56], auch ohne den Gebrauch der Worte "Ablehnung des Versicherungsschutzes" oder einer ähnlichen Wendung, wie er sich freilich im allgemeinen empfiehlt, den Anforderungen des § 12 Abs. 3 VVG.Er könnte der Klageforderung lediglich einen vertraglichen Schadenersatzanspruch entgegensetzen, wenn die Klägerin den Ermessens Spielraum, der dem Haftpflichtversicherer bei der Schadenregelung zuzubilligen ist, zum Nachteil des Beklagten pflichtwidrig und schuldhaft überschritten hätte (BGHZ 24, 308, 317 ff [BGH 27.05.1957 - II ZR 132/56]; BGH VersR 1967, 942 m.w.N.; vgl. jetzt auch § 3 Nr. 10 PflichtVersG nF).
- BGH, 08.01.1965 - VI ZR 234/63
Rückgriffsrecht des Versorgungsträgers bei Schädigung von Familienangehörigen
Auszug aus BGH, 04.04.1968 - II ZR 170/65
Daraus, daß der Beklagte seinen Bekannten B. aus Gefälligkeit in seinem Wagen mitgenommen haben will und B. mindestens teilweise von dem Alkoholgenuß des Beklagten unterrichtet war, ließ sich eine vereinbarte Haftungsbeschränkung allein nicht herleiten (BGHZ 43, 72, 76 [BGH 08.01.1965 - VI ZR 234/63]; BGH VersR 1966, 40; 1961, 427). - BGH, 14.03.1961 - VI ZR 115/60
Wegfall der Schadensersatzansprüche oder Minderung des Schadensersatzes wegen …
Auszug aus BGH, 04.04.1968 - II ZR 170/65
Daraus, daß der Beklagte seinen Bekannten B. aus Gefälligkeit in seinem Wagen mitgenommen haben will und B. mindestens teilweise von dem Alkoholgenuß des Beklagten unterrichtet war, ließ sich eine vereinbarte Haftungsbeschränkung allein nicht herleiten (BGHZ 43, 72, 76 [BGH 08.01.1965 - VI ZR 234/63]; BGH VersR 1966, 40; 1961, 427).
- BGH, 14.07.1983 - VII ZR 365/82
Zurückweisung der Ansprüche durch den Reiseveranstalter
Die notwendige Rechtsklarheit ist bereits durch die zweifelsfreie Leistungsverweigerung erreicht; sie kann sich sowohl aus dem Wortlaut der Erklärung als auch aus dem Gesamtinhalt der Stellungnahme ergeben (BGH Urteil vom 4. April 1968 - II ZR 170/65 = VersR 1968, 589). - BGH, 14.02.1991 - IX ZR 91/90
Ausschlussfrist für Klage gegen Ablehnung eines Anspruchs auf Versicherungsschutz …
Sie ist für den Bürger eher verständlich als ein Hinweis, der sich auf die Wiedergabe des Gesetzestextes beschränkt (vgl. BGH, Urt. v. 4. April 1968 - II ZR 170/65, VersR 1968, 589). - KG, 13.02.1998 - 6 U 3104/96
Krankhafte Störung der Geistestätigkeit und Beeinträchtigung der freien …
Es genügt, daß sich die Ablehnung aus dem Gesamtinhalt des Schreibens ergibt (vgl. Prölss/Martin, VVG, 25. Aufl., Anm. 5 D, S. 166 unter Hinweis auf BGH, VersR 1968, 589).